Definition von Bildungsbegleitung

Im Mittelpunkt der Entwicklungsinitiative steht die individuelle Förderung der Jugendlichen aus einem Guss. Die Förderung erfolgt in einem kohärenten Angebotssystem, mit einem breitgefächerten binnendifferenzierten Qualifizierungsangebot, das durch Kooperation verschiedener regionaler Bildungsträger gewährleistet wird. In diesem Kontext wird die individuelle Begleitung der/s einzelnen Jugendlichen über die verschiedenen Lernorte und Qualifizierungsangebote hinweg zu einem wesentlichen Moment der Neuen Förderstruktur.

Das Rahmenkonzept der Entwicklungsinitiative sieht daher eine kontinuierliche Bildungsbegleitung vor, die den Jugendlichen personelle Kontinuität in der Begleitung gewährleisten soll:

Bildungsbegleitung plant, fördert/gewährleistet, organisiert, koordiniert, begleitet und dokumentiert kontinuierlich individuelle Qualifizierungsverläufe über verschiedene Lernorte und Bildungs-, Hilfe- und Förderangebote hinweg.

Im Schreiben der Bundesanstalt für Arbeit vom 26. Juli 2002 an die an der Entwicklungsinitiative beteiligten Arbeitsämter und Landesarbeitsämter formuliert Herr Dr. Thiel folgende Ausführungen zum Thema "Bildungsbegleitung":

"Eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme ist förderfähig, wenn sie auf die Aufnahme einer Ausbildung vorbereitet oder der beruflichen Eingliederung dient und nicht den Schulgesetzen der Länder unterliegt (§ 61 Abs. 1 SGB III). Neben den Förderelementen des Runderlasses 42/96 gehören dazu auch Angebote zur Kompetenzfeststellung, zur Verstärkung der Medienkompetenz, Qualifizierungsbausteine sowie die Bildungsbegleitung.

Die Bildungsbegleitung leistet einen Beitrag zur Qualifizierung und Stabilisierung der Jugendlichen im Rahmen der Ausbildungsvorbereitung.

Aufgabe der Bildungsbegleitung ist es, den Qualifizierungsplan gemeinsam mit den an dem Prozess beteiligten Personen und dem Jugendlichen abzustimmen, den Verlauf zu überprüfen und den Plan ggf. zu modifizieren bzw. fortzuschreiben. Bildungsbegleitung wird ebenfalls bei der Organisation von Übergängen in neue Qualifizierungsstufen und in betriebliche Ausbildung aktiv. Sie stellt Unterstützungsangebote für Jugendliche, die eine betriebliche Ausbildung aufgenommen haben bereit, falls ein Ausbildungsabbruch droht. Bei Maßnahmeabbruch ist sie weiterhin Anlaufstelle für den Jugendlichen und zuständig für eine sinnvolle Reintegration in den Qualifizierungsprozess. Im Bedarfsfall werden zusätzliche Hilfsangebote organisiert, die durch das sozialpädagogische Personal nicht abgedeckt werden können.

Die Bildungsbegleitung beinhaltet Elemente der Beratung, der sozialpädagogischen Betreuung und Begleitung sowie der Koordination. Die Aufgabenbereiche sind daher detailliert abzustimmen und festzulegen. Die Intensität des Angebots richtet sich nach dem Bedarf des einzelnen Jugendlichen."